Unser Kinderschutzkonzept

Kinderschutzkonzept des Kinderschutzbundes Ortsverband Alpen e.V.

Vorwort zum Kinderschutzkonzept

Im nebenstehenden Auszug aus dem Lied »Kinder«, welches die Künstlerin Bettina Wegener Ende der 1970-er Jahre veröffentlichte, wird die Zartheit, Verletzlichkeit, Schutzbedürftigkeit von Kindern ganzbesonders einfühlsam in den Fokus gerückt.

Auch wenn das Lied schon älter ist, haben die Inhalte in Bezug auf ihre Aktualität in keiner Weise an Bedeutung verloren.

 

„Sind so kleine Hände, winzig Finger dran. Darf man nicht drauf schlagen, die zerbrechen dann.

Sind so kleine Seelen, offen und ganz frei.
Darf man niemals
quälen,  geh’n kaputt dabei.“

Bettina Wegener, 1979

Viele Kinder wachsen bei uns immer noch in Lebensverhältnissen auf, die u.a. durch Einschränkungen von Lebens- und Erfahrungsräumen, das Erleben familiärer und institutioneller Gewalt sowie mediale Gewaltdarstellungen beeinflusst werden.

Gewalthandlungen gegen Kinder entstehen durch ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren, die sich in den Lebensbereichen von Mädchen und Jungen unterschiedlich manifestieren und so auf ihre Entwicklung einwirken. Mädchen und Jungen sind eigenständige Persönlichkeiten, die ein Recht darauf haben, in einem Umfeld ohne Gewalt aufzuwachsen, das ihre Bedürfnisse achtet und sie in ihrer Entwicklung unterstützt.

Satzungsgemäß setzt sich der Kinderschutzbund OV Alpen e.V. im gesamten Gemeindegebiet für die Sicherung des Kindeswohls ein, d.h. dass Kinder ihre Fähigkeiten entfalten können und ihre Rechte auf Würde, Entwicklung, Schutz und Beteiligung realisiert werden.

Insbesondere engagiert sich der DKSB verstärkt für den Schutz junger Menschen vor Vernachlässigung, körperlicher Misshandlung, seelischer Gewalt, sexualisierter Gewalt und dem Miterleben elterlicher Gewalt. Dabei beginnt der Schutz von Mädchen und Jungen vor Gewalt bereits mit der Prävention.

 

Selbstverständnis von Kinderschutz und Zielsetzung des Kinderschutzkonzeptes im DKSB OV Alpen e.V.

Der Kinderschutzbund Ortsverband Alpen e.V. versteht sich als Lobby für Kinder und Jugendliche und begründet sein Selbstverständnis auf die UN-Kinderrechtskonvention. Gemäß seinem Leitgedanken „Hinsehen, zuhören, helfen“  möchte der DKSB OV Alpen Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und ihren Familien sein und als Teil eines Netzwerkes zur gesunden körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in Alpen bestmöglich beitragen. Das Ziel des Kinderschutzkonzeptes ist, dass alle Alpener Kinder und Jugendliche im DKSB einen sicheren Ort vorfinden, in dem im Hinblick auf alle Formen von Gewalt gegen Kinder eine Kultur der Aufmerksamkeit herrscht.

 

Was ist eine Kindeswohlgefährdung

„Kindeswohl“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, juristisch ist daher auch die „Kindeswohlgefährdung“ nicht eindeutig festgelegt. Entsprechend eines Beschlusses des BGH von 1956 wird folgende Definition zugrunde gelegt:

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige und zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindeswohlentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

Hier einige konkrete Beispiele für:

Merkmale einer Gefährdungssituation im häuslichen Rahmen:
  • Nicht ausreichende und völlig unzureichende Bereitstellung der Nahrung
  • Fehlen von jeglichem Spielmaterial
  • Verweigerung von Trost und Schutz und Körperkontakt
  • Verweigerung der Krankheitsbehandlung/ Verweigerung der Förderung eines Kindes mit Förderbedarf
  • Wiederholte oder schwere Gewalt zwischen Erziehungspersonen und /oder gegenüber dem Kind
  • Massives Beschimpfen, Ängstigen und Erniedrigen des Kindes oder Isolierung des Kindes (z.B. Kontaktverbote mit anderen Kindern oder ähnliches)
  • Kind wird häufig oder über einen langen Zeitraum unbeaufsichtigt oder in Obhut offenkundig ungeeigneter Personen gelassen/ auch ständig wechselnde Betreuungspersonen
  • Wohnung ist vermüllt, völlig verdreckt, weist Spuren von Gewalteinwirkung auf
  • Fehlende oder defekte Heizung, fehlender Strom, kein fließendes Wasser
  • Nicht artgerechte und gesundheitsschädliche Tierhaltung
  • Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu gewaltverherrlichenden oder pornographischen Medien
  • Häufig berauschte und /oder benommen bzw. eingeschränkt steuerungsfähige Erscheinung der Eltern, die auf Drogen-, Alkohol bzw. Medikamentenmissbrauch hindeuten
  • Hinweise auf nicht behandelte psychiatrische Erkrankung der Erziehungspersonen wie z.B. stark verwirrtes Erscheinungsbild/ Apathie/ Suizidalität.
Merkmale zur Erscheinung und zum Verhalten des Kindes:
  • Massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen wie Blutergüsse, Striemen, Narben, Knochenbrüche
  • Starke Unterernährung und desolate Körperhygiene wie Schmutz- und Kotreste auf der Haut, unbehandelte entzündliche Hautoberfläche, langes Belassen in eingenässten Windeln usw.
  • Nicht ausreichende oder witterungsunangemessene Kleidung
  • Völlige Distanzlosigkeit und /oder wiederholende Aggressivität
  • Selbst- und Fremdgefährdung
  • Apathisches und stark verängstigtes Verhalten
  • Äußerungen des Kindes, die auf Misshandlungen, Missbrauch und Vernachlässigung hinweisen
  • Kind/Jugendlicher wirkt benommen/berauscht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten
  • Kind hält sich wiederholt zu altersunangemessenen Zeiten ohne Erziehungsperson in der Öffentlichkeit auf
  • Kind /Jugendlicher hält sich an jugendgefährdenden Orten wie Stricherszene, Prostitutionsszene, Spielhallen auf
  • Wiederholte oder schwere gewalttätige und /oder sexuelle Übergriffe gegen andere Personen
  • Kind begeht häufig Straftaten
  • Massive Schulversäumnisse insbesondere bei Kindern

    Entsprechend dem unbestimmten Rechtsbegriff „Kindeswohl“ gibt es ein breites Verständnis über den Begriff „Kinderschutz“.  Kinderschutz ist demnach ein Oberbegriff für alle Aktivitäten der Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, ein geschütztes Aufwachsen zu ermöglichen. 

    Rechtliche Grundlagen

    Das Bundeskinderschutzgesetz steht seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2012 für umfassende Verbesserungen des Kinderschutzes in Deutschland, sowohl im Bereich des vorbeugenden Schutzes von Kindern als auch beim Eingreifen bei Verletzungen des Kinderschutzes.

    Dem entsprechend sind die rechtlichen Grundlagen für den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung die §§ 8a und 8b des SGB VIII.

    Die gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls werden u.a. im  §1666 BGB geregelt.

    Die schützende Organisation des DKSB OV Alpen e.V.

    Der DKSB OV Alpen e.V. verpflichtet sich, seine Organisationsstruktur auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen auszurichten. Der Verein ergreift dementsprechend bei seinen vielfältigen Aktivitäten für und mit Kindern verschiedene Maßnahmen, mit denen er für das Wohl der dem Kinderschutzbund anvertrauten Kinder Sorge trägt.

    Der DKSB OV Alpen e.V. stellt sicher, dass alle Personen, die sich im Ortsverein engagieren, für diese Aufgabe geeignet sind.

    Dabei wird entsprechend dem Leitbild des DKSB OV Alpen e.V. für alle ehrenamtlich Tätigen selbstverpflichtend zugrunde gelegt (s. Verhaltenskodex im Anhang), dass ihre helfende Beziehung zu den Kindern/Jugendlichen und den Familienangehörigen von einer wohlwollenden, aber persönlich neutralen Haltung geprägt ist, die Grenzen achtet, nicht eigene Interessen in den Vordergrund stellt und freundschaftlichen, familiären, erotischen und geschäftlichen Kontakt und Nutzen ausschließt. Wertschätzung und Respekt ist die Grundlage des professionellen Kontaktes und alle ehrenamtlich Tätigen sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst.

    Organisatorische Maßnahmen

    • Erweitertes Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII

    Alle Personen, die ehrenamtlich im Vorstand für den DKSB Alpen e.V. tätig sind, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, nach Ablauf der Gültigkeit von 5 Jahren muss ein erneuter Nachweis erbracht werden.

    • Auswahlverfahren Ehrenamtliche

    Die persönliche Eignung von Personen für die Mitarbeit beim DKSB OV Alpen e.V. wird im Rahmen von persönlichen Gesprächen zwischen der an der Mitarbeit interessierten Person und einem bereits verantwortlich Mitarbeitenden (Vorstand) geprüft. Die Gespräche legen den Grundstein für eine offene und auf persönlichen Kontakt basierende Zusammenarbeit. Sie umfassen die Darstellung des Selbstverständnisses des DKSB sowie der Leitlinien und der konkreten Arbeit des Ortsverbandes Alpen und stellen die sozialen Kompetenzen der Interessenten und ihre Motivation für die Mitarbeit im DKSB in den Mittelpunkt. Der Einsatz der ehrenamtlichen Helfer*innen erfolgt als Unterstützungsleistung der im Vorstand tätigen Personen und wird je nach Bedarf und vorhandenen Ressourcen individuell organisiert.

    • Fortbildung/Beratung

    Der DKSB OV Alpen e.V. trägt dafür Sorge, dass die ehrenamtlich Tätigen Fortbildungen zum Thema Kinderschutz wahrnehmen können. Bei Bedarf erhalten sie im Rahmen der pädagogischen Begleitung Informationen vor allem über praxisrelevante Aspekte des Kinderschutzes. Bei Unsicherheiten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen stehen den ehrenamtlich Tätigen kollegiale Beratung zur Verfügung.

    • Fotografieren

    Das Fotografieren von Kindern erfolgt ausschließlich im Rahmen der Öffentlichkeit  und nur mit Einverständnis des Kindes und der schriftlichen Erlaubnis der Personensorgeberechtigten.

    • Fortschreibung des Schutzkonzeptes

    Das Kinderschutzkonzept des DKSB OV Alpen e.V. soll ein theoretischer, stetig zu reflektierender Rahmen und zugleich gelebte Praxis sein. Der wechselseitige Einfluss garantiert seine stetig aktualisierende Fortschreibung. Neue Aktivitäten werden am theoretischen Rahmen ausgerichtet, welcher wiederum an die Entwicklungen in der Praxis angepasst wird.

    • Partizipation/Beschwerdemanagement

    Partizipation gehört zum Selbstverständnis des DKSB OV Alpen e.V. und findet sich bei der alters-, entwicklungs- und zielgruppengerechten Einbeziehung der Bedürfnisse, Wünsche und Ideen der Kinder bei den verschiedenen Aktivitäten des DKSB wieder.

    Die Möglichkeit von Beschwerden und das Ansprechen sonstiger schwieriger Themen ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit im DKSB OV Alpen e.V. und zeigt sich in einer offenen Gesprächskultur eigene Fehler zu reflektieren, Fehler oder Fehlverhalten anderer offen anzusprechen und Klärung herbeizuführen.

    Aktivitäten zum präventiven Kinderschutz im DKSB OV Alpen e.V.

    • Beteiligung im Netzwerk „Frühe Hilfen“

    »Kinderschutz« ist inzwischen zu einer gesellschaftlichen Aufgabe geworden, die nur durch die Zusammenarbeit verschiedenster Fachkräfte auf unterschiedlichen Ebenen zu bewältigen ist. Die Mitarbeit im regionalen Netzwerk „Frühe Hilfen“ gehört daher zum Selbstverständnis des DKSB OV Alpen e.V. In diesem Netzwerk wird die Zusammenarbeit unterschiedlicher für die „Frühen Hilfen“ relevanten Einrichtungen und Fachkräfte koordiniert, damit Familien frühzeitig Zugang zum Hilfesystem und passgenaue Unterstützung lokaler Anbieter erhalten.

    Neben Fachkräften aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Schwangerschaftsberatung, der Frühförderung und dem Gesundheitswesen sind dort auch u.a. qualifizierte Fachkräfte wie Familienhebammen, Familienhelferinnen und vergleichbare Berufsgruppen eingebunden, sowie freiwillig Engagierte. Sie tauschen ihr Wissen über ihre jeweiligen Angebote aus und stimmen sich fachlich ab. 

    • Neugeborenenbegrüßung

    Das Projekt der Begrüßung aller neugeborenen Kinder und deren Familien wurde in der Gemeinde Alpen 2010 ins Leben gerufen.

    In Kooperation mit dem Kreisjugendamt Wesel – Abteilung Frühe Hilfen – und im Auftrag der Gemeinde Alpen übernimmt der Kinderschutzbund Alpen die Besuche der Kinder und ihrer Familien. Der Besuch des Kinderschutzbundes erfolgt nach Vereinbarung, und die Familien erhalten neben einem Willkommensgeschenk vom Kinderschutzbund ein Elternbegleitbuch mit einer Vielzahl von Informationen bzgl. Kinderärzte, Kindergärten und weiteren Betreuungs- und Förderangeboten sowie Gutscheine der Geschäfte des Werberings Alpen. Gleichzeitig haben die Eltern eine „Bezugsperson“ vom Kinderschutzbund kennengelernt, an die sie sich bei Bedarf mit allen Fragen der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder wenden können. 

    • Kurs „Starke Eltern, Starke Kinder“

    In diesem Kurs werden Eltern in Fragen der Erziehung begleitet und gestärkt, damit sie für das Wohl ihrer Kinder sorgen können. Die Kurse finden auf Anfrage in unregelmäßigen Abständen statt. 

    • Fachvorträge

    Um seinem präventiven Auftrag im Hinblick auf Schutz der Kinder vor Gewalt und Chancenungleichheit nachzukommen, organisiert der Kinderschutzbund Alpen regelmäßig Fachvorträge zu den Themenfeldern Kinderarmut, Kinderrechte und gewaltfreie Erziehung.

    Die Fachvorträge, mit Möglichkeit zum anschließenden Austausch, werden von kompetenten Referenten/Referentinnen aus den unterschiedlichen Fachrichtungen abgehalten.

    Vorgehen bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung

    Das Vorgehen des DKSB OV Alpen e.V. bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung erfolgt entsprechend dem Schutzauftrag gemäß §§ 8a und 8b SGB VIII und orientiert sich an den Verfahrensweisen des DKSB-Landesverbandes NRW zur Prävention und Intervention bei Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt.

    Vorgehen bei Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung im Lebensumfeld des Kindes:
    • Wenn es möglich ist, werden die Eltern oder Erziehungsberechtigten wertschätzend und wohlwollend auf die gemachten Beobachtungen angesprochen, denn häufig entstehen die Gefahrensituationen aus einer Überforderung heraus.
    • Falls das nicht möglich ist, sollte Kontakt mit einer vertraulichen Stelle, wie z.B. das Telefonat oder persönliches Gespräch mit einem Vorstandsmitglied des DKSB Ortsverband Alpen e.V. oder einem/r Mitarbeiter*in des Kreisjugendamtes Wesel (Kontaktadressen: Kreis Wesel Fachberatung Kinderschutz bzw. Kreisjugendamt Wesel, Zweigstelle Xanten/Sonsbeck, Allgemeiner Sozialer Dienst, www.kreis-wesel.de) aufgenommen werden.
    • Alle Beobachtungen sollten sachlich differenziert und mit Datum und Uhrzeit/Dauer der Gefährdungssituation dokumentiert werden.
    • Der DKSB OV Alpen e.V. bietet Personen, die Beobachtungen zur Kindeswohlgefährdung gemacht haben, oder die bei Vermutungen einer Kindeswohlgefährdung beunruhigt sind und nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen, die Möglichkeit zu einem beratenden Gespräch.
    • Beim Kreisjugendamt besteht die Möglichkeit einer anonymen Beratung, in dem die Beobachtungen mit der professionellen Fachkraft erörtert werden und der Handlungsschritt besprochen wird.
    • Das Jugendamt stellt Angebote von Hilfen für Eltern und Kind bereit,  mit dem Ziel des  Zusammenhalts und der Stabilisierung der Familie unter Beachtung des Kinderschutzes.
    • Im äußerst akuten Fall einer Kindeswohlgefährdung ist eine schriftliche und auch telefonische Meldung an das Jugendamt zu machen, die den Kinderschutz nach dem §8 a SGB VIII sichern.
    • Der DKSB OV Alpen e.V. steht auch an der Seite betroffener Personen, die persönlich eine Kindeswohlgefährdung erleben oder befürchten.
    • Weiterhin bietet der DKSB OV Alpen e.V. Ratsuchenden einfühlsame Gesprächsangebote zur Vorbeugung von Kindeswohlgefährdung sowie Hilfen in Überforderungssituationen an.
    • Ein Handlungsleitfaden des DKSB OV Alpen e.V. regelt das Vorgehen bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung (S. u. Ablaufschema zur Wahrnehmung des Schutzauftrages)

    Umgang mit Hinweisen auf Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen

    Das nachfolgende Ablaufschema zur Wahrnehmung des Schutzauftrages dient dem DKSB OV Alpen e.V. als Handlungsrichtschnur, die zur Hilfe genommen wird, um dem Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gerecht zu werden. 

    Gestrichelte Linien beschreiben das Vorgehen in eventuell auftretenden Fällen, in denen das Standard-Szenario nicht greift.

    Ansprechpartner:

    • Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V., Wuppertal
    • Kreisjugendamt Wesel, Koordinierungsstelle Frühe Hilfen und Kinderschutz (s. nachfolgende „Ampelkarte“)

    Quellen:

    • Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW (Hrsg.), Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendliche in Organisationen- Eine Arbeitshilfe zur Erstellung von Schutzkonzepten, 3. Auflage, Wuppertal, 2022
    • Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW (Hrsg.), Arbeitshilfen zum Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen und in der offenen Kinder-und Jugendarbeit, www.kinderschutzbund-nrw.de
    • Kinderschutzkonzept, DKSB Marl e.V., http://www.kinderschutzbund-marl

    Anhang

    Verhaltenskodex

    Der Kinderschutzbund Ortsverband Alpen e.V. versteht sich als Lobby für Kinder und Jugendliche. Er tritt ein für ihre Rechte und Interessen in unserer Gesellschaft. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen und eine Kultur der Achtsamkeit sind für unsere Arbeit unabdingbar. Der Verhaltenskodex soll dazu beitragen, dass Menschen, die Interesse daran haben, die Grenzen von Kindern und Jugendlichen zu verletzen, im DKSB OV Alpen e.V. keinen Platz haben, und keine Chance erhalten sollen, ihr Handeln auszuüben. Transparente Strukturen und deren konkrete Thematisierung sind der beste Schutz für eine offene Beziehungs- und Kontaktgestaltung mit den Schutzbefohlenen. Aus diesem Grunde wurden vom Vorstand unseres Vereins nachfolgende Verhaltensrichtlinien entwickelt, die den Verhaltenskodex konkretisieren:

    1. Ich achte und respektiere die Rechte der Kinder, die unsere Einrichtungen und Veranstaltungen besuchen und behandele sie nach dem Gleichheitsgrundsatz. Ich entwickele keine andere oder ausgrenzende Beziehung zu einzelnen Kindern.
    2. Ich behandele die Kinder als eigenständige Persönlichkeiten, die die Gestaltung des Kontaktes zu Mitarbeitenden selbst bestimmen. Ich dränge ihnen weder von mir bestimmte Umgangsformen auf, noch verlange ich von ihnen mehr Preisgabe ihrer Erfahrungen, Gedanken und Gefühle, als sie freiwillig und von sich aus anbieten.
    3. Ich bin mir der besonderen Verantwortung als Erwachsener und damit als Vorbild und Modell für Kinder bewusst. Ich wahre den betreuten Kindern gegenüber eine aus der Beschreibung meines Aufgabenfeldes begründete Distanz.
    4. Ich hinterfrage die Gründe für das Fotografieren von Kindern (fachliche Notwendigkeit, Dokumentationszwecke), kläre die Kinder altersentsprechend darüber auf und hole explizit ihre und die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten ein. Jegliche fotografische/filmische Darstellung der Kinder darf ihre Persönlichkeitsrechte in keiner Weise beeinträchtigen. Ich respektiere ein Nein der Kinder.
    5. Ich frage die Kinder altersentsprechend nach Erlaubnis für Körperkontakt und benenne dessen Zweck. Liebevolle Zuwendung erfolgt nur als Erwiderung eines kindlichen Bedürfnisses und mit seinem Einverständnis, oder mit dem Ziel Trost zu spenden und das Wohlbefinden des Kindes zu sichern. Ich umarme nicht zur Befriedigung eigener Bedürfnisse.
    6. Als Betreuerinnen/Betreuer bin ich verantwortlich für die klare Definition und Einhaltung von Grenzen sowohl der Kinder untereinander als auch im Kontakt mit mir. Ich thematisiere frühzeitig in kollegialer Beratung oder Supervision Situationen, in denen ich selbst Irritationen eigener Emotionen im Kontakt mit einzelnen Kindern erlebe, oder wenn ich beobachte, dass Kinder von sich aus distanzloses Kontaktverhalten anbieten.
    7. Ich teile mit dem betreuten Kind Erfahrungen aus meinem Privatleben, wenn diese für seine Entwicklung förderlich sind. Probleme aus meinem privaten oder aus meinem Arbeitsleben werden im Kontakt mit dem Kind grundsätzlich nicht erörtert.
    8. Ich achte auf einen respektvollen und achtsamen Umgang miteinander. Mein Ziel ist es, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und angemessen darauf zu reagieren.
    9. Im Konflikt-oder Verdachtsfall einer Verletzung dieses Verhaltenskodex

    informiere ich unmittelbar die Vorsitzenden des DKSB OV Alpen e.V., oder ich wende mich an die Mitglieder des Vorstands. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

    1. Mir ist bewusst: Die Verantwortung für den Schutz des Kindes liegt immer bei dem zuständigen Erwachsenen. Ich bin auf die Bedeutung des Schutzes von Kindern vor Beziehungsmissbrauch und sexueller Gewalt und bezüglich des Umgangs in Betreuungsbezügen mit Kindern beim Kinderschutzbund Alpen OV e.V. im Rahmen dieses Verhaltenskodex ausdrücklich hingewiesen worden. Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich verbindlich, dem vorstehend Verhaltenskodex zu entsprechen.

     

     

    Alpen, den ___________                                 Unterschrift: ____________________________

     

    Rechtliches

    Anschrift

    Kinderschutzbund Alpen e.V

    Weststraße 10
    46519 Alpen

    Telefon: 02802 6783
    E-Mail: info@dksb-alpen.de